Elektromobilität ist ein Megathema unserer Zeit. Elektromobilität ist bislang jedoch noch kein Selbstläufer, wie aktuelle Zulassungszahlen verdeutlichen.
Ein wesentlicher Punkt für eine Akzeptanzsteigerung ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur. In Ergänzung zum Bundesprogramm hat sich die Bayerische Staatsregierung das Ziel gesetzt, mit einem eigenen Landesförderprogramm den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur voranzutreiben, um die Zielsetzung von 7.000 öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Bayern im Jahr 2020 zu erreichen.
Laufzeit: 1. September 2017 - 31. Dezember 2020
Die Fördermittel werden in zeitlich begrenzten Förderaufrufen ausgereicht.
Antragsteller: Natürliche und juristische Personen inkl. Kommunen
Fördergegenstand: Errichtung der Ladesäule, Netzanschluss und Montage
Voraussetzungen u.a. :
Informationen zum nächsten Förderaufruf werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Eingabe des Verwendungsnachweises, nach dessen Bearbeitung die Förderung ausbezahlt wird, erfolgt ähnlich dem Förderantrag auf dem Formularserver des Freistaats Bayern.
Im Anschluss wird ein PDF-Dokument erzeugt, dass unterschrieben einzusenden ist.
Vorsteuerabzugsberechtige Fördernehmer geben hierbei Nettobeträge ohne Umsatzsteuer an!
Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Fördernehmer, insbesondere kommunale Körperschaften im nicht wirtschaftlichen Bereich, geben Bruttobeträge inklusive Umsatzsteuer an!
Verwertungsbericht
Während der 6-jährigen Mindestbetriebsdauer der Ladestation ist jeweils zum 1. Februar in digitaler Form ein Bericht einzureichen.